Sehr verehrte Kundschaft,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Immobilienangebot.

Mit der Novellierung des Verbraucherrechts seit dem 13. Juni 2014 sind nunmehr auch wir, als Immobilienmakler-Unternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte von Ihnen, dem Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei uns, dem Immobilienmakler-Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel,  transparent und so angenehm wie möglich zu gestalten.

Sie sehen, dass wir Sie, einen für unser Haus zukünftig wichtigen Kunden, nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern Sie aktiv, wie z.B. hier über Ihre Möglichkeiten zum Thema „Widerrufsrecht“  informieren. Sie müssen auch zukünftig, so wie bisher auch, nur dann an uns etwas bezahlen, wenn durch unsere Vermittlungsarbeit der Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages ursächlich herbeigeführt wird,  bzw. eine Provision wird für Sie nur fällig, wenn es zu einem Nachweis oder einer Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages kommt.

Egal ob Sie die Information zu einem Immobilienobjekt nun im Internet anfordern, eventuell persönlich bei uns abholen, oder bei einem Besichtigungstermin von uns überreicht bekommen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.

Da dieses zuvor genannte Verbraucherrecht ab dem 13. Juni 2014 auch Fernabsatzgeschäfte abdeckt und beinhaltet, schließen Sie mit uns einen Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB ab, wenn wir Ihnen per Fernabsatzmittel (E-Mail, Telefax, Telefon, Post), ein Exposé, die Adress- und Eigentümerdaten zu einer Immobilie  zukommen lassen,  oder mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren.  Dadurch kommt ein Maklervertrag zustande. Diese Leistung ist bei Abschluss eines möglichen Miet- oder Kaufvertrages für das von uns inserierte Objekt für Sie provisionspflichtig. Bedingt durch genau diese Situation wurde nunmehr die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Ihnen ab heute ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zusteht.

Anbei erhalten Sie die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular mit der Bitte zu prüfen, ob  Sie den Vertrag widerrufen oder unsere Dienstleistung sofort in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, senden Sie uns das beigefügte Widerrufsformular unterschrieben zurück. Die Sache hat sich dann somit für Sie und uns ganz einfach erledigt. Wenn wir jedoch für Sie sofort tätig werden sollen z. B. ein Exposé zusenden, einen Besichtigungstermin vereinbaren, oder Ihnen die Objektadresse nebst Eigentümerdaten zukommen lassen sollen, dann vermerken Sie es auf der Widerrufsbelehrung und senden uns diese ebenfalls unterschrieben wieder zurück.

Für den Fall, dass wir von Ihnen keine Reaktion bzw. Rückmeldung erhalten, dann senden wir Ihnen das Ihrerseits bei uns angeforderte Exposé nach Ablauf der Widerrufsfrist in 14 Tagen zu. Wenn Sie eine Objektbesichtigung wünschen und dies in Ihrer an uns gerichteten Anfrage dokumentiert haben, wir jedoch auch hier von Ihnen keine schriftliche Aufforderung durch das von Ihnen unterschriebene Widerrufsformular in den nächsten Tagen erhalten, dass wir sofort für Sie tätig werden sollen, dann werden wir uns, was Ihren Besichtigungswunsch angeht, erst in 14 Tagen nach Ablauf der Widerrufsfrist bei Ihnen wegen einer Buchung für einen verbindlichen Besichtigungstermin unaufgefordert melden. Bitte beachten Sie, ohne unterschriebene Widerrufsbelehrung können wir für Sie leider nicht tätig werden.

Hier für Sie der wichtige Hinweis:

Die Formulierung der Widerrufsbelehrung ist gesetzlich festgelegt.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass Ihnen keinerlei Kosten für die Zusendung eines Exposés oder für einen über unser Unternehmen mit Ihnen gebuchten und zusammen mit uns durchgeführten Besichtigungstermin anfallen. Dies gilt auch dann, wenn wir Ihnen die Objektadresse und die Eigentümerdaten zukommen lassen. Eine Zahlungspflicht für Sie entsteht somit nur bei Abschluss eines möglichen Miet- bzw. notariellen Kaufvertrages für das angefragte Objekt.

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Inreiter
Geschäftsführer
Schaich Immobilien GmbH
Kirchentellinsfurter Straße 1
72127 Kusterdingen
E-Mail: j.inreiter@schaich-immobilien.de

Tel: +49-7071-38824
Mobil: +49-171-2185377
Fax: +49-7071-38827

www.schaich-immobilien.de

www.spanienobjekte.com

Geschäftsführung: Jürgen Inreiter

Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 1189

USt-IdNr.: DE 146888632